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VG Ansbach: Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen ohne Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK), Direktzulassung, pädagogisches Rahmenkonzept, Vereinbarkeit der in der ZQ BSK geregelten Qualitätsanforderungen an Lehrkräfte in Berufssprachkursen mit der Berufsfreiheit und dem Gleichheitsgrundsatz
Urteil vom 17.09.2024 – AN 6 K 21.01163